Die Teilnahme am Schulunterricht ist nur mit einer vorherigen Anmeldung und Zusage der Schulleitung gestattet.
Die Anmeldung erfolgt einmal pro Jahr. Die Schulleitung wird jedes Jahr die Anmeldefrist mitteilen.
Die Teilnahme am Unterricht ist Pflicht. Im Fall von Krankheit oder Abwesenheit ist die Schulleitung oder der/die Klassenlehrer/in unverzüglich zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung sollte eingereicht werden.
Pünktlichkeit ist gefordert! Bitte bringen und holen Sie Ihre Kinder pünktlich ab.
Die Schule und somit der IBA Paderborn e.V. haftet – außerhalb der Unterrichtszeiten- nicht für Ihre Kinder.
Die Eltern haften für Ihre Kinder, wenn sie einen Schaden verursachen. Wir empfehlen den Erziehungsberechtigten eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Kinder dürfen die Einrichtung nur allein verlassen, wenn eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Gemäß ihrer Leistung erhalten die Kinder am Ende jedes Schuljahres ein Zeugnis. Die Schulkonferenz gibt ihre Empfehlung für das Folgejahr und entscheidet, in welcher Klasse jedes Kind versetzt wird.
Im Fall von Unterrichtstörungen setzt sich die Schulleitung mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung, um Lösungen zu erarbeiten. In extremen Fällen darf die Schulleitung entsprechende Maßnahmen anordnen. Dies kann sogar bis zum Ausschluss vom Unterricht führen.
Die Schulleitung und die Klassenlehrer erwarten eine gewisse Unterstützung der Erziehungsberechtigten, um erfolgreiche Ergebnisse zu erreichen.
Die Erziehungsberechtigten erklären sich bereit, alle anfallenden Kosten zu tragen.
Die Erziehungsberechtigten erklären sich bereit, dass ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke der Arbeit in der Arrahmah Schule erhoben, gespeichert und genutzt werden dürfen.
Stand Mai 2025